B RICHTLINIE DES RATES vom 6. Februar 1970 …

stimmten vollständigen oder unvollständigen Kraftfahrzeuge, mit mindestens vier Rädern und einer bauartbedingten Höchstgeschwin-digkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger; — „Basisfahrzeug“: jedes unvollständige Fahrzeug, dessen Fahrzeug-Identifizierungsnummer während …

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