BMF EÜR Formular: Seite 1 Zeile 18 Veräußerung oder ...
„Anlagevermögen“ bedeutet für den Unternehmer, dass sein privates Geld für die Betriebsgründung oder Fortführung von ihm in Betriebsanlagen (z. B. Maschinen, KFZ, Gebäude, Büroinventar) investiert wurde. Dieses Betriebsvermögen wird dann zeitanteilig mit Abschreibungs-Aufwand dem jeweiligen Erlös gegenüber gestellt.