Die Kraftfahrzeugsteuer - WKO.at

Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen hzG, für die die Bescheinigung der Zulassung und Kennzeichentafeln für mindestens 10 Tage bei der zuständigen Behörde (Zulassungsstellen) hinterlegt werden (Hinterlegungs- und Wiederausfolgungstag nicht eingerechnet). Für alle anderen Fahrzeuge beträgt der anrechenbare Hinterlegungszeitraum mindestens 45 Tage;

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