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28.6.2019 Landkreis Unterallgäu. Das routinemäßige Kürzen von Schweineschwänzen ist in der Europäischen Union (EU) grundsätzlich verboten. Schweinehalter, die dies weiterhin tun oder Tiere mit gekürzten Schwänzen halten wollen, müssen ab Juli schriftlich nachweisen, dass das sogenannte Kupieren zum Schutz der Tiere unerlässlich ist.

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